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Unternehmensnachfolge in Lauf an der Pegnitz – mit unserer Steuerkanzlei vorausschauend planen

Lassen Sie uns frühzeitig die Zukunft Ihrer Firma gestalten.

Ihr Unternehmen ist Ihr Lebenswerk, in das Sie viel Herzblut und Geld investiert haben. Selbstverständlich möchten Sie Ihren Betrieb in den besten Händen wissen, wenn Sie sich aus diesem zurückziehen, sei es aufgrund von Ruhestand, Krankheit oder auch nach Ihrem Ableben. Regeln Sie die Unternehmensnachfolge frühzeitig, damit alles Ihren Wünschen entsprechend geschieht.

Kontakt aufnehmen!

Unsere Steuerkanzlei bietet Ihnen eine umfassende Beratung zum komplexen Bereich der Unternehmensnachfolge.

Wichtige Informationen zur vorweggenommenen Erbfolge

Wir beraten Sie ausführlich zur vorweggenommenen Erbfolge. Bei dieser handelt es sich um die Übertragung von Unternehmen, Immobilien und Vermögen an die Erben zu Lebzeiten. So beugen Sie späteren Erbstreitigkeiten unter den Erben vor, bereiten die Vermögensnachfolge geordnet vor und profitieren von steuerlichen Vorteilen. Die beiden Möglichkeiten der vorweggenommenen Erbfolge sind:

Schenkung (§ 516 BGB)

Eine Schenkung im Sinne des § 516 BGB ist ein zivilrechtlicher Vertrag, durch den eine Person einer anderen Person freiwillig und unentgeltlich etwas zuwendet, ohne dafür eine Gegenleistung zu verlangen.

Überlassungsvertrag

Ein Überlassungsvertrag regelt die Übergabe von Vermögenswerten eines Unternehmens im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge. Anders als beim Verkauf ist kein Kaufpreis geschuldet, sondern es gelten andere Formen der Gegenleistung, zum Beispiel die Pflegeverpflichtung gegenüber dem Übergeber, ein Wohnrecht, ein Nießbrauch oder Rückforderungsrecht bei bestimmten Ereignissen.

Beratung zur Schenkungssteuer

Die Schenkungssteuer ist eine Steuer, die in Deutschland auf unentgeltliche Zuwendungen unter Lebenden erhoben wird. Sie ist eng verwandt mit der Erbschaftssteuer, unterscheidet sich aber dadurch, dass sie bei Schenkungen zu Lebzeiten und nicht bei Vererbungen anfällt.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Unternehmensnachfolge

Im Folgenden gehen wir auf einige Aspekte ein, die unsere Mandantinnen und Mandanten bezüglich der Unternehmensnachfolge oft beschäftigen:

Was bedeutet der Begriff Unternehmensnachfolge?

Bei dieser handelt es sich um die Firmenübergabe an eine neue Geschäftsführerin oder einen neuen Geschäftsführer.

Welche Leistungen bietet unsere Steuerkanzlei?

Unser Ziel ist eine optimale Nachfolgeregelung für Ihr Unternehmen, damit Ihr Lebenswerk weiterhin wirtschaftlich stabil aufgestellt ist und die Beschäftigungsverhältnisse gesichert sind. Sollte es keinen Nachfolger innerhalb der Familie geben, unterstützen wir Sie bei der Suche nach geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten.

Was kostet es, einen Steuerberater für die Unternehmensnachfolge zu beauftragen?

Konkrete Angaben zu den Kosten erhalten Sie im Anschluss an eine ausführliche Beratung.

Ihr Kontakt zu unserem Steuerbüro

Sie wünschen ein persönliches Beratungsgespräch? Dann freuen wir uns auf Ihre Anfrage. Zur Terminvereinbarung erreichen Sie uns telefonisch, per E-Mail und über das Kontaktformular.

Zuverlässig stehen wir Ihnen außerdem zur Verfügung, sollten Sie einen Experten für die Steuerberatung, Finanzbuchhaltung oder den Jahresabschluss suchen.

Wir freuen uns auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit in Ihrem Sinne.

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